Braunschweig. Ab dem 1. Mai ist das Ticket offiziell in Braunschweig gültig. Was es kostet und warum es nicht überall erhältlich ist.
Die Stadt Braunschweig informiert in einer Pressemitteilung, dass ab Mittwoch, 1. Mai, in Teilen der Braunschweiger Innenstadt ein 24-Stunden-Parkschein eingeführt wird. Mit der Änderung der Parkgebührenordnung, die der Rat der Stadt im April beschlossen hatte, wird die Braunschweiger Innenstadt in die zwei Parkzonen I a und I b aufgeteilt. In der Parkzone I b ist das Parken dann bis zu 24 Stunden möglich.
Ein Hinweis der Stadt: Formell ist der 1. Mai der Tag der Einführung. Da das ein Feiertag ist, gilt die neue Regelung de facto ab Donnerstag, 2. Mai.
Die Parkzone I b umfasse größtenteils den Bereich, der durch die Ausweitung der Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut kostenpflichtig wurde. Die Gebühren betragen weiterhin 0,90 Euro je 30 Minuten. Ab einer Parkdauer von fünf Stunden kann ein 24-Stunden-Parkschein für neun Euro erworben werden. Parkscheine können weiterhin an den Parkscheinautomaten sowie über die Handyparken-App Paybyphone gekauft werden, so die Stadt.
In der übrigen Innenstadt sollen die Parkregelungen unverändert bleiben, es gelte weiterhin die Höchstparkdauer von 180 Minuten.
Alle Infos zum Parken und den neuen Regelungen sind unter www.braunschweig.de/plan/#parken einsehbar.
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red